Ausschlaggebend ist die Befähigung der Organe, ihre Aufsichtsfunktion mit der nötigen Kompetenz und Sorgfalt wahrzunehmen durch konsequente Prozessbeherrschung und Einsatz von wirksamen Kontroll- und Kommunikationssystemen.
Fazit: Auditfähigkeit wird zum kritischen Erfolgsfaktor für autorisierter Marktzugang, langfristige Markterfolge und schlussendlich Sicherung des Fortbestandes der Unternehmung. Gleichzeitig werden Haftungsrisiken für Verwaltungsräte minimiert.